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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Preise Die Preise verstehen sich ausschließlich ggf. gewünschter Andruckkosten, Verpackung, Versand und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Leistungsänderungen nach Auftragsbestätigung berechnen wir gesondert.
2. Liefermenge, Lieferfrist Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig. Die angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum und/oder auf die Mitteilung der Lieferbereitschaft und beginnt erst nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten sowie ggf. ab Erfüllung von Mitwirkungshandlungen des Bestellers. Bei Überschreiten der Lieferfrist oder der vom Besteller zu gewährenden angemessenen Nachfrist nicht unter 2 Wochen haften wir nur für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde; maximal in Höhe des negativen Interesses.
3. Gewährleistung Ist der Besteller Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, ansonsten zwei Jahre. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt, sofern uns offensichtliche Mängel nicht unverzüglich, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt wurden. Sonstige Mängel sind innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall sind wir berechtigt, Nacherfüllung und zwar wahlweise Mängelbeseitigung oder Neulieferung vorzunehmen. Dies gilt auch für eine wiederholte Nacherfüllung, zu welcher wir berechtigt sind. Nach Fehlschlagen der wiederholten Nacherfüllung ist der Besteller zum Rücktritt und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Letzterer besteht nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haften wir nicht, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
4. Pflichtverletzung Die Haftung für Pflichtverletzung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Wir haften ebenfalls nicht für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster. Wir prüfen nicht die Verletzung von Schutzrechten Dritter.
5. Zahlungsbedingungen Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungszugang. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang gewähren wir 2 % Skonto. Bei Zielüberschreitung berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen.
6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Unternehmers in dessen Eigentum. Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht dem Unternehmer das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an den Unternehmer ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an den Unternehmer Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Unternehmer und Besteller. Im übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltware tangiert, so ist dies dem Unternehmer sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), ggf. unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen. Sachen, die vom Unternehmer dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.), bleiben im Eigentum des Unternehmers.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Hofheim-Wallau. Ist der Besteller Unternehmer, ist der Gerichtsstand Frankfurt/Main.
8. Schlußbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt. Erklärungen und Vereinbarungen, die die Wirksamkeit/Inhalt des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform.
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